Wie finanziert sich eine Transfergesellschaft?

Die Agentur für Arbeit finanziert dieses Modell mit einem sogenannten Transferkurzarbeitergeld. Die Höhe des „Transfer-Kug“ beträgt für Mitarbeiter ohne Kinder 60 Prozent des letzten Nettogehaltes; für Mitarbeiter mit Kindern 67 Prozent. In der Regel zahlt das abgebende Unternehmen einen Aufschlag auf das Kurzarbeitergeld sowie die Verwaltungs- und Qualifizierungskosten plus Sozialversicherung, Urlaubs- und Feiertagslöhne. Mit Unterstützung des betroffenen Bundeslandes und/oder der EU ist es möglich, die individuelle Beratung und Qualifizierung durch weitere Mittel zu optimieren.