Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeiten Transfergesellschaften?

Die Ausgestaltung der Verträge wird im Sozialplan vereinbart. Für den Arbeitnehmer wird die Höhe der Aufzahlung, das Ausscheiden aus dem Unternehmen, die Höhe der Abfindung und die Dauer des Aufenthalts in der Transfergesellschaft festgeschrieben. Für die Transfergesellschaft wird die Finanzierung, die Absicherung und die Organisation fixiert. Ein sogenannter Dreiseitenvertrag zwischen Unternehmen, Mitarbeiter und Transfergesellschaft regelt die Aufhebung des alten Arbeitsverhältnisses, die befristete Anstellung in der Transfergesellschaft sowie die Rahmenvereinbarungen zwischen Transfergesellschaft und Unternehmen. Gesetzliche Grundlagen sind u.a. §216a (Transfermaßnahme bis sechs Monate) und §216b (bis zwölf Monate) des Sozialgesetzbuches III.